RS Vwgh 1992/12/14 90/15/0184

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Veröffentlicht am 14.12.1992
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §12;

Rechtssatz

Eine schlechte Ertragslage führt, wenn noch keine Maßnahmen zur Betriebsstillegung getroffen worden sind, nicht zu einem Absinken der Teilwerte von zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern unter die Wiederbeschaffungskosten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990150184.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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