Index
33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §12;Rechtssatz
Eine schlechte Ertragslage führt, wenn noch keine Maßnahmen zur Betriebsstillegung getroffen worden sind, nicht zu einem Absinken der Teilwerte von zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern unter die Wiederbeschaffungskosten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990150184.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009