RS Vwgh 1992/12/15 92/14/0180

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/14/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1220/47 B 19. April 1948 RS 2

Stammrechtssatz

Stellt sich eine behördliche Erledigung ihrem Inhalte nach lediglich als eine Mitteilung dar, dann kommt ihr Bescheidcharakter nicht zu.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140180.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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