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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Aus der bloßen Tatsächlichkeit der Verabreichung von Frühstück und Mittagessen ist für die Unterscheidung einer freiwilligen von einer auf arbeitsvertraglicher Verpflichtung beruhender Verköstigung iSd § 49 Abs 3 Z 12 ASVG nichts zu gewinnen.
Schlagworte
Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff SachbezugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988080178.X03Im RIS seit
11.07.2001