RS Vwgh 1992/12/15 88/08/0178

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs3 Z12;

Rechtssatz

Aus der bloßen Tatsächlichkeit der Verabreichung von Frühstück und Mittagessen ist für die Unterscheidung einer freiwilligen von einer auf arbeitsvertraglicher Verpflichtung beruhender Verköstigung iSd § 49 Abs 3 Z 12 ASVG nichts zu gewinnen.

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Sachbezug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988080178.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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