RS Vfgh 1985/10/4 B508/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1985
beobachten
merken

Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6550 Fischerei

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Nö FischereiG §27 Abs1 lite

Rechtssatz

Nö. FischereiG; auf §§27 und 28 gestützte Einziehung einer Fischerkarte sowie Verweigerung einer Neuausstellung bis zur Tilgung der (anlaßgebenden) Verurteilung gemäß §83 Abs1 StGB zu einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen - keine fälschliche gleichheitswidrige Gesetzeshandhabung

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall, Fischerei, Strafrecht, Strafprozeßrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B508.1982

Dokumentnummer

JFR_10148996_82B00508_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten