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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §34 Abs1 litb;Rechtssatz
Äußert der Amtsarzt anläßlich einer Untersuchung des Kfz-Lenkers einen Verdacht in Richtung des Vorliegens einer organischen Erkrankung des zentralen Nervensystems iSd § 34 Abs 1 lit b KDV (hier: "organisches Psychosyndrom"), so liegen darin begründete Bedenken iSd § 75 Abs 1 KFG dahin, daß beim Kfz-Lenker die erforderliche geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kfz gem § 64 Abs 2 KFG nicht mehr gegeben sein könnte. Es liegen daher die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem § 75 Abs 1 KFG vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110154.X01Im RIS seit
12.06.2001