RS Vwgh 1992/12/15 92/11/0154

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §34 Abs1 litb;
KFG 1967 §75 Abs1;

Rechtssatz

Äußert der Amtsarzt anläßlich einer Untersuchung des Kfz-Lenkers einen Verdacht in Richtung des Vorliegens einer organischen Erkrankung des zentralen Nervensystems iSd § 34 Abs 1 lit b KDV (hier: "organisches Psychosyndrom"), so liegen darin begründete Bedenken iSd § 75 Abs 1 KFG dahin, daß beim Kfz-Lenker die erforderliche geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kfz gem § 64 Abs 2 KFG nicht mehr gegeben sein könnte. Es liegen daher die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem § 75 Abs 1 KFG vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110154.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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