RS Vwgh 1992/12/15 88/08/0299

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1992
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

B-VG Art7 Abs1;
GehaltskassenG Pharmazeuten 1959 §16 Abs1 lita;
GehaltskassenG Pharmazeuten 1959 §4 Abs2;

Rechtssatz

Der VwGH hegt gegen § 16 Abs 1 lit a GehKG keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da es nicht unsachlich ist, grundsätzlich nur Zeiten der nach § 4 Abs 2 letzter Satz GehKG gemeldeten Stellenlosigkeit (Arbeitswilligkeit), von Krankheit und von nicht in der Person des Dienstnehmers gelegenen Verhinderungen, in die Anrechnung einzubeziehen, zum anderen wäre der Umstand, daß bei kurzfristigen Dienstverhältnissen nur die Arbeitstage, bei Dienstverhältnissen hingegen, die einen Urlaubsanspruch mit sich bringen, auch die Urlaubstage auf die Vorrückung angerechnet werden können, nicht dem § 16 Abs 1 lit a GehKG anzulasten, sondern nur die Folge der grundsätzlichen Entscheidung des Gesetzgebers, in arbeitsrechtlichen Vorschriften den Urlaubsanspruch an eine Mindestdauer des Dienstverhältnisses zu knüpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988080299.X07

Im RIS seit

15.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten