RS Vwgh 1992/12/15 91/07/0168

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32;

Rechtssatz

§ 32 WRG setzt eine Einwirkung auf Gewässer voraus, die geeignet ist, deren Beschaffenheit unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen. Die bloße Möglichkeit einer Einwirkung begründet dagegen noch keine Bewilligungspflicht, die erst dann eintritt, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist (Hinweis E 19.3.1985, 84/07/0393, 0394).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991070168.X02

Im RIS seit

28.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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