RS Vwgh 1992/12/15 88/08/0094

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ArbVG §2;
ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs3 Z1;
ASVG §49 Abs3 Z11;
ASVG §49 Abs3 Z2;
ASVG §49 Abs3 Z6;
ASVG §49 Abs4;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bietet die Art des Zustandekommens lohngestaltender Vorschriften durch eine Vereinbarung zwischen den Interessenvertretungen der Dienstgeber und der Dienstnehmer im allgemeinen die Gewähr dafür, daß die Bezeichnung einer in der Vereinbarung festgesetzten Zulage zum Grundlohn der Zweckbestimmung dieser Zulage entspricht (vgl aber § 49 Abs 4 ASVG).

Schlagworte

Kollektivvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988080094.X01

Im RIS seit

21.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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