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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AAV §67 Abs1;Rechtssatz
Übermittelt die belBeh die Ermittlungsergebnisse nicht dem nach § 8 Abs 4 ArbIG als Amtspartei zu beteiligenden Arbeitsinspektorat zur Kenntnisnahme und Stellungnahme iSd § 45 Abs 3 AVG, sondern dem im Berufungsverfahren keine Parteistellung genießenden, nach dem Betriebsstandort zuständigen Arbeitsinspektorat, wird das Recht auf Parteiengehör verletzt.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988080192.X03Im RIS seit
01.06.2001