RS Vwgh 1992/12/15 88/08/0192

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AAV §67 Abs1;
ArbIG 1974 §8 Abs4;
ASchG 1972 §31 Abs2 litf;
AVG §45 Abs3;
AZG §24;
AZG §28;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Übermittelt die belBeh die Ermittlungsergebnisse nicht dem nach § 8 Abs 4 ArbIG als Amtspartei zu beteiligenden Arbeitsinspektorat zur Kenntnisnahme und Stellungnahme iSd § 45 Abs 3 AVG, sondern dem im Berufungsverfahren keine Parteistellung genießenden, nach dem Betriebsstandort zuständigen Arbeitsinspektorat, wird das Recht auf Parteiengehör verletzt.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988080192.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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