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35 ZollrechtNorm
B-VG Art18 Abs2Rechtssatz
GeflügelwirtschaftsG; keine Bedenken gegen die Regelung des §4 Abs3 über die Erlassung einer V zur Erhöhung des Importausgleichs
ImportausgleichsV 1983; keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der gemäß §4 Abs3 GeflügelwirtschaftsG erlassenen V; Berechnung des Importausgleichs durch die gesetzliche Ermächtigung des §4 Abs3 gedeckt
Entscheidungstexte
Schlagworte
Geflügelwirtschaft, VerordnungserlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B71.1984Dokumentnummer
JFR_10148995_84B00071_01