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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Eine Partei ist hinsichtlich jener Einwendungen präkludiert, die sie erstmals in der Berufungsschrift vorgebracht hat, wenn es sich dabei nicht um ergänzende Begründungen zu rechtzeitig erhobenen Einwendungen handelt (Hinweis E 17.11.1987, 82/05/0096).
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050238.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009