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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10;Rechtssatz
Ist im Zusammenlegungsverfahren der Verfahrensabschnitt betreffend die vorläufige Übernahme der Grundabfindung rechtskräftig abgeschlossen, so können dort allenfalls unterlaufene Verfahrensmängel im Hinblick auf den stufenmäßigen Aufbau des Zusammenlegungsverfahrens (Hinweis E 10.11.1992, 92/07/0131) im Rahmen der Bekämpfung des Zusammenlegungsplanes nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990070135.X04Im RIS seit
15.12.1992Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010