RS Vwgh 1992/12/15 90/07/0135

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §10;
FlVfGG §11;
FlVfLG OÖ 1979 §21;
FlVfLG OÖ 1979 §22;
FlVfLG OÖ 1979 §3;

Rechtssatz

Ist im Zusammenlegungsverfahren der Verfahrensabschnitt betreffend die vorläufige Übernahme der Grundabfindung rechtskräftig abgeschlossen, so können dort allenfalls unterlaufene Verfahrensmängel im Hinblick auf den stufenmäßigen Aufbau des Zusammenlegungsverfahrens (Hinweis E 10.11.1992, 92/07/0131) im Rahmen der Bekämpfung des Zusammenlegungsplanes nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990070135.X04

Im RIS seit

15.12.1992

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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