RS Vwgh 1992/12/15 91/11/0167

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

WehrG 1990 §36 Abs2 Z2;
ZDG 1986 §14 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/22 90/11/0132 3

Stammrechtssatz

Bei Wehrpflichtigen, die schon für längere Zeit einen Aufschub bzw eine Befreiung vom Präsenzdienst erhalten haben, ist hinsichtlich der Rücksichtswürdigkeit ihrer wirtschaftlichen Interessen zu beachten, daß sie nicht deshalb noch einmal begünstigt werden, weil sie so schon eine günstigere Position im Berufsleben erreicht haben und deshalb gegenüber dem Durchschnitt der sonstigen Wehrpflichtigen auf erheblichere wirtschaftliche Nachteile verweisen können

(Hinweis E 27.6.1984, 82/11/0349).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110167.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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