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L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtNorm
B-VG Art141 Abs1 litaRechtssatz
Art141 Abs1 B-VG; Auslegung aller - die Wahlbehörden streng bindenden - Formalvorschriften der Wahlordnungen strikt nach ihrem Wortlaut
Sbg. GemeindewahlO 1974; Vorlage eines Wahlvorschlages mit beiliegenden gebündelten Unterstützungserklärungen entspricht nicht den Erfordernissen des §44 Abs2; keine Anwendung des Art6 MRK und der Verwaltungsverfahrensgesetze auf die Durchführung von Gemeinderatswahlen
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wahlen, WahlvorschlagEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:WI7.1984Dokumentnummer
JFR_10148993_84WI0007_01