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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/14/0181Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1083/49 B 23. November 1951 RS 1Stammrechtssatz
Einer Erklärung, die lediglich eine Aufklärung über einen behördlichen Rechtsstandpunkt beinhaltet, kommt Bescheidcharakter nicht zu (daher: mangelnde Beschwerdeberechtigung).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992140180.X03Im RIS seit
03.04.2001