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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §34 Abs1 litb;Rechtssatz
Der nach § 34 Abs 3 KDV vom Facharzt zu erstellende Befund hat jedenfalls auch eine Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit des Betreffenden zu umfassen. Diesem Erfordernis wird ein Befund, der eine solche Beurteilung nicht enthält, sondern sich auf die Beurteilung unter dem Blickwinkel des in Betracht kommenden medizinischen Fachgebietes beschränkt, nicht gerecht.
Schlagworte
WinkelschreibereiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110154.X02Im RIS seit
12.06.2001