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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Die im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 2.10.1956 verlautbarte Feststellung des Hauptverbandes nach § 49 Abs 4 ASVG, ob und in welchem Ausmaß die im Punkt XIV des Kollektivvertrages der Fleischwarenindustrie vom 1.1.1953 als Schmutzzulagen bezeichneten Bezüge als nicht zum Entgelt iSd § 49 Abs 1 und 3 ASVG gehörend gelten, bezieht sich ausschließlich auf diesen Kollektivvertrag. Eine Deutung der als Verordnung zu qualifizierenden Feststellung dahingehend, daß auch künftige (gleichartige oder ähnliche) kollektivvertraglichen Regelungen über Schmutzzulagen in der Fleischwarenindustrie erfaßt wären, verbietet der eindeutige Verordungswortlaut.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Kollektivvertrag Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988080094.X04Im RIS seit
21.11.2001