RS Vwgh 1992/12/15 89/14/0251

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §25 Abs1 Z1;
EStG 1972 §67 Abs6;

Rechtssatz

Erhält ein Abgabepflichtiger von seinem ehemaligen Dienstgeber sowohl ein Mehldeputat als auch eine Firmenpension, so handelt es sich hiebei um laufende Bezüge aus "demselben Dienstverhältnis" iSd § 67 Abs 6 EStG 1972, weshalb eine Besteuerung der freiwilligen Abfertigung nach dem ersten Satz dieser Bestimmung nicht zulässig ist (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 67 Abs 6 Textziffer 1).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989140251.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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