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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §25 Abs1 Z1;Rechtssatz
Erhält ein Abgabepflichtiger von seinem ehemaligen Dienstgeber sowohl ein Mehldeputat als auch eine Firmenpension, so handelt es sich hiebei um laufende Bezüge aus "demselben Dienstverhältnis" iSd § 67 Abs 6 EStG 1972, weshalb eine Besteuerung der freiwilligen Abfertigung nach dem ersten Satz dieser Bestimmung nicht zulässig ist (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 67 Abs 6 Textziffer 1).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989140251.X01Im RIS seit
20.11.2000