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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z12;Rechtssatz
Werden Frühstück und Mittagessen "häufig", nicht jedoch regelmäßig gewährt, reicht dies jedenfalls für die Annahme einer (konkludent) zustandegekommenen vertraglichen Verpflichtung des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer nicht hin.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988080178.X02Im RIS seit
11.07.2001