RS Vwgh 1992/12/15 88/08/0178

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z12;

Rechtssatz

Werden Frühstück und Mittagessen "häufig", nicht jedoch regelmäßig gewährt, reicht dies jedenfalls für die Annahme einer (konkludent) zustandegekommenen vertraglichen Verpflichtung des Dienstgebers gegenüber dem Dienstnehmer nicht hin.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988080178.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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