RS Vfgh 1985/10/8 B384/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1985
beobachten
merken

Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8200 Bauordnung

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
Tir BauO §19

Rechtssatz

Tir. BauO; Vorschreibung eines Beitrages zu den Kosten der Verkehrserschließung gemäß §19 ohne Berücksichtigung der Baumasse eines bereits früher bewilligten, aber in der Folge nur teilweise errichteten Gebäudes; verfassungskonforme, dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung tragende Interpretation des §19 durch Schließung einer Lücke im Wege der Analogie erforderlich; Verletzung im Gleichheitsrecht durch gleichheitswidrige Auslegung des §19

Entscheidungstexte

Schlagworte

Baurecht, Analogie

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B384.1983

Dokumentnummer

JFR_10148992_83B00384_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten