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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
Tir. BauO; Vorschreibung eines Beitrages zu den Kosten der Verkehrserschließung gemäß §19 ohne Berücksichtigung der Baumasse eines bereits früher bewilligten, aber in der Folge nur teilweise errichteten Gebäudes; verfassungskonforme, dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung tragende Interpretation des §19 durch Schließung einer Lücke im Wege der Analogie erforderlich; Verletzung im Gleichheitsrecht durch gleichheitswidrige Auslegung des §19
Schlagworte
Baurecht, AnalogieEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B384.1983Dokumentnummer
JFR_10148992_83B00384_01