RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0250

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs2;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Das Datum der Zustellung der Aufforderung iSd § 103 Abs 2 KFG ist dann kein wesentliches Sachverhaltselement einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG, wenn die Aufforderung im übrigen - etwa durch die Angabe ihres Datums - konkretisiert wurde (Hinweis E VS 8.11.1989, 89/02/0004).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020250.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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