RS Vwgh 1992/12/16 92/12/0026

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §68;
BDG 1979 §70;
BDG 1979 §74;
BDG 1979 §75;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/12/0160 E 25. September 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Die gesetzlichen Regelungen über den "Verbrauch des Erholungsurlaubes" und den "Verfall des Erholungsurlaubes" stellen im Gegensatz zur Regelung beim Urlaubsvorgriff, beim Sonderurlaub oder beim Karenzurlaub nicht auf ein ausdrückliches Ansuchen des Beamten ab; maßgebend ist vielmehr der tatsächliche Verbrauch.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992120026.X02

Im RIS seit

22.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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