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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/02/22 90/12/0221 4Stammrechtssatz
Die Vortätigkeit für die erfolgreiche Verwendung als Beamter ist dann von besonderer Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG, wenn der durch die Vortätigkeit verursachte Verwendungserfolg ohne die Vortätigkeit nur in einem beträchtlich geringeren Maße gegeben gewesen wäre (Hinweis E 18.5.1981, 0383/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120020.X01Im RIS seit
16.11.2000