RS Vwgh 1992/12/16 91/12/0239

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

L00019 Landesverfassung Wien
L10109 Stadtrecht Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
WStV 1968 §98 Abs1;

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 98 Abs 1 WStV über die Notzuständigkeit des Stadtsenates, nämlich das Wort "Verfügungen", schließt durchaus auch individuell-konkrete (hoheitliche, förmliche)Verwaltungsakte (Bescheide) nicht aus.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120239.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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