RS Vwgh 1992/12/16 91/01/0205

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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L70706 Theater Veranstaltung Steiermark
L70716 Spielapparate Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §22 Abs1;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §24;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §25 Abs3;

Rechtssatz

Die Einschränkung einer rechtskräftig erteilten Genehmigung kann nicht allein deshalb als zulässig angesehen werden, weil eine Abhilfe gegen negative Auswirkungen (hier Lärmbelästigung) einer Betriebsstätte (hier Österreichring-Rennstrecke) mit dem im Veranstaltungsgesetz sonst vorgesehenen rechtlichen Instrumentarium nicht erzielbar erscheint.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991010205.X01

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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