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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
VerfGG §§33, 35; ZPO §149; wenn jene Prozeßhandlung, für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt wird (an deren rechtzeitiger Vornahme die Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis gehindert worden sein soll), gar nicht beabsichtigt war, fehlt es an einer unerläßlichen Voraussetzung für einen Wiedereinsetzungsantrag
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B558.1985Dokumentnummer
JFR_10148984_85B00558_01