RS Vfgh 1985/10/16 B553/84

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Veröffentlicht am 16.10.1985
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Index

10 Verfassungsrecht
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
MRK Art5
StGG Art8
ABGB §137
ABGB §144
PersFrSchG §4

Rechtssatz

Art144 Abs1 B-VG; keine Beschwerdelegitimation der Eltern des mj. Bf. gegen die Verhaftung ihres Kindes - Rechtssphäre der Eltern nicht berührt

StGG Art8; MRK Art5; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; ein Kind hat den selben Schutzanspruch gegen Freiheitsberaubung wie ein Erwachsener; psychisch erzwungenes anstandloses Mitkommen eines Mj. zum Gendarmeriepostenkommando; Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit

Entscheidungstexte

Schlagworte

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Festnehmung, VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B553.1984

Dokumentnummer

JFR_10148984_84B00553_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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