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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Mit einem Schreiben der Behörde, daß es sich bei der "angestrebten Nebenbeschäftigung um eine unzulässige Nebenbeschäftigung gem § 56 Abs 2 BDG 1979 handeln würde", wird nicht in einer der Rechtskraft fähigen Weise über die Berechtigung des Beamten zur Ausübung der von ihm angestrebten Nebenbeschäftigung abgesprochen. Dem Schreiben kommt vielmehr nur der Charakter der Mitteilung einer Rechtsauffassung zu.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992120261.X01Im RIS seit
16.12.1992