RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0265

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0174 1

Stammrechtssatz

Daß eine Schlußfolgerung der belangten Behörde nicht zwingend in dem Sinn ist, daß aus dem gegebenen Ermittlungsergebnis auch eine andere Schlußfolgerung hätte gezogen werden können, macht diesen Denkvorgang nicht unschlüssig.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020265.X01

Im RIS seit

16.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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