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72/02 Studienrecht allgemeinNorm
AHStG §21 Abs4;Rechtssatz
Nach § 21 Abs 4 AHStG ist die an einer inländischen Hochschule abgelegte Prüfung in einem Wahlfach für das weitere Studium derselben Studienrichtung an einer anderen inländischen Hochschule auch dann anzuerkennen, wenn dieses Wahlfach an dieser Universität nicht eingerichtet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120210.X01Im RIS seit
26.02.2001