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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/07/09 90/12/0149 3Stammrechtssatz
Ein rechtskräftiger Bescheid, der die Gebührlichkeit der Pflegedienstzulage festgestellt hat, verliert nur dann seine Wirksamkeit, wenn in der Tätigkeit des Bf im Rahmen des Krankenpflegefachdienstes eine wesentliche Änderung gegenüber dem Zeitpunkt der Erlassung dieses Bescheides eingetreten ist (zumindest für die Dauer der Änderung der Verwendung).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992120016.X02Im RIS seit
20.11.2000