RS Vwgh 1992/12/17 91/09/0236

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Veröffentlicht am 17.12.1992
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L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §59 Abs1;
DO Wr 1966 §19 Abs3 idF 1984/027;

Rechtssatz

Für die Verwirklichung des unter den allgemeinen Dienstpflichten normierten Verbotes der Geschenkannahme in Amtssachen ist es unbeachtlich, in welcher Weise dem Beamten das Trinkgeld zugekommen ist (hier: einem Sanitätsgehilfen im Rettungsdienst und Krankenbeförderungsdienst).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991090236.X01

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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