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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §59 Abs1;Rechtssatz
Für die Verwirklichung des unter den allgemeinen Dienstpflichten normierten Verbotes der Geschenkannahme in Amtssachen ist es unbeachtlich, in welcher Weise dem Beamten das Trinkgeld zugekommen ist (hier: einem Sanitätsgehilfen im Rettungsdienst und Krankenbeförderungsdienst).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991090236.X01Im RIS seit
21.03.2001