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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
Vbg. BauG; keine Bedenken gegen die in §3 litd getroffene Ausnahmeregelung für (ua.) Fernsehanlagen; Behebung des Gemeindebescheides über die Versagung einer Baubewilligung für eine Fernsehunterkunft durch die Vorstellungsbehörde; keine Verletzung des der Gemeinde verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Selbstverwaltung durch die Bindung der Gemeinde an die Rechtsansicht der Ausichtsbehörde, daß bei der Erteilung der Baubewilligung für die Senderunterkunft der zu errichtende Sendeturm außer Betracht zu bleiben habe
Schlagworte
Bindung (der Verwaltungsbehörden an Bescheide), Baurecht, Gemeinderecht, Aufsichtsichtsrecht (Gemeinde), Baupolizei örtliche, Kompetenz Bund - Länder Baurecht, Fernmelderecht, Selbstverwaltungsrecht, VfGH / Prüfungsmaßstab, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B460.1983Dokumentnummer
JFR_10148983_83B00460_01