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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1968 §5 Abs1;Rechtssatz
Enthält die Berufung gegen die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes einen Hinweis auf einen vom Fremden gestellten Asylantrag, so wird damit die Auffassung zum Ausdruck gebracht, der erstinstanzliche Bescheid sei deshalb rechtswidrig, weil aufgrund des vom Fremden gestellten Asylantrages die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen ihn unzulässig sei. Unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um ein taugliches (zum Erfolg verhelfendes) Vorbringen handelt, liegt jedenfalls ein begründeter Berufungsantrag iSd § 63 Abs 3 AVG vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180428.X01Im RIS seit
11.07.2001