RS Vwgh 1992/12/17 AW 92/04/0056

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Veröffentlicht am 17.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356;
GewO 1973 §81;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in Angelegenheit der Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage - Der Hinweis auf die für die mitbeteiligte Partei gegebene "Möglichkeit, sofort mit dem Bau und in der Folge ohne weitere Genehmigung mit dem Betrieb zu beginnen", sowie die Bf würden in Ansehung ihrer Gesundheit "unzumutbaren Immissionen ausgesetzt, deren Auswirkungen derzeit nicht ausreichend beurteilt werden können", bietet in dieser Form allein keine geeignete Behauptungsgrundlage zur Dartuung eines unverhältnismäßigen Nachteiles iSd § 30 Abs 2 VwGG, zumal insbesondere auch eine konkrete Bezugnahme auf im relevanten Zusammenhang damit stehende Umstände des Abspruchsinhaltes des mit Berufung bekämpften zweitbehördlichen Bescheides fehlt.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992040056.A02

Im RIS seit

17.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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