RS Vwgh 1992/12/17 92/06/0194

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1992
beobachten
merken

Index

L85007 Straßen Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
LStG Tir 1989 §43 Abs1;

Rechtssatz

Da das grundbücherlich eingetragene Wegerecht des Beschwerdeführers durch die Errichtung einer (weiteren) Straße nicht beeinträchtigt wird, kann durch jenes eine Parteistellung iSd § 43 Abs 1 Tir LStG 1989 nicht begründet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060194.X01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten