RS Vwgh 1992/12/17 91/16/0075

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Veröffentlicht am 17.12.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §236 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0076

Rechtssatz

Bei einem Nettoeinkommen von S 25000,-- monatlich kann die Einhebung einer Abgabe von rund S 190000,-- grundsätzlich nicht schon an sich als unbillig angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160075.X07

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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