RS Vfgh 1985/10/17 B235/85

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Veröffentlicht am 17.10.1985
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Index

L1 Gemeinderecht
L1030 Gemeindestruktur

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Nö KStrVG 1971 §3 Abs18 Z10
VfGG §82 Abs1

Rechtssatz

Nö. KommunalstrukturverbesserungsG 1971; Bescheid der Nö. Landesregierung vom 14. Jänner 1971, mit dem für die gemäß §3 Abs18 Z10 durch Vereinigung der Gemeinden Kirchberg am Wagram und Altenwörth geschaffene Marktgemeinde Kirchberg/Wagram provisorische Gemeindeorgane bestellt wurden; keine Zustellung sondern nur Bekanntwerden des Bescheides; Rechtzeitigkeit der Beschwerde;

Beschwerdelegitimation bisheriger Mitglieder des Gemeinderates; keine Bedenken gegen §3 Abs18 Z10 im Hinblick auf den Gleichheitssatz; keine Verletzung im Gleichheitsrecht

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Fristen, VfGH / Legitimation, Gemeinderecht Zusammenlegung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B235.1985

Dokumentnummer

JFR_10148983_85B00235_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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