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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Das an Sichtvermerkswerber gerichtete Schreiben eines österreichischen Generalkonsulates, mit welchem mitgeteilt wird, Sichtvermerke könnten derzeit nicht ausgestellt werden, weil die in Österreich aufhältige Bezugsperson der Sichtvermerkswerber über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfüge und die Sichtvermerkswerber nach den bestehenden Richtlinien daher Einwanderungsanträge zu stellen hätten, ist als Bescheid iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG zu werten (Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0138).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180386.X01Im RIS seit
06.08.2001