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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AAV §71 Abs1;Rechtssatz
Die Frage, ob bei der Tätigkeit von Arbeitnehmern im Freien (hier: in in einem Steinbruch gelegenen "Hauerhütten") bei einer Außentemperatur um Null Grad Celsius "in erhöhtem Maße
die Gefahr von ... Hautschädigungen für den Körper insbesondere
durch ... Kälteeinwirkungen ... besteht", stellt jedenfalls
dann, wenn seitens des beschuldigten Arbeitgebers (hier: des handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH & Co KG) diesbezüglich Zweifel geäußert werden und diese nicht von der Hand zu weisen sind, eine von einem Sachverständigen zu beantwortende Frage dar.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180383.X02Im RIS seit
11.07.2001