RS Vwgh 1992/12/17 92/09/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 92/09/0168 E 17. Jänner 1992

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/09 92/18/0268 1

Stammrechtssatz

Trägt eine Bescheidausfertigung eine "DVR" - Nummer (Registernummer des Datenverarbeitungsregisters) in Form einer siebenstelligen Zahl, so ist daraus erkennbar, daß die Erledigung mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt wurde (Hinweis E 16.1.1985, 84/03/0326).

Schlagworte

Ausfertigung mittels EDV

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090167.X03

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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