RS Vwgh 1992/12/17 92/16/0006

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Veröffentlicht am 17.12.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/17 89/16/0210 6

Stammrechtssatz

Bei einem Mehrwohnungshaus ist das flächenmäßige Überwiegen der Arbeiterwohnstätten Voraussetzung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 (Hinweis E 22.10.1981, 2831/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160006.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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