RS Vfgh 1985/10/19 B223/84

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Veröffentlicht am 19.10.1985
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

StGG Art5
Oö GVG 1975 §4 Abs1

Rechtssatz

Oö. GVG 1975; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §4 Abs1 zur Übertragung des Hälfteanteiles einer Liegenschaft an den derzeitigen - benachbarten - Pächter dieser Liegenschaft;

Annahme, daß der Bf. aufgrund einer allenfalls zu erwartenden Realteilung nicht die gesamte Liegenschaft erwerben könnte; Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Gesetzeshandhabung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B223.1984

Dokumentnummer

JFR_10148981_84B00223_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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