RS Vwgh 1992/12/17 AW 92/04/0056

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Veröffentlicht am 17.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356;
GewO 1973 §81;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zurückweisung einer Berufung in Angelegenheit der Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage - Die Voraussetzungen für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung können auch auf einen Bescheid zutreffen, mit dem ein Rechtsmittel zurückgewiesen wurde, wobei jedoch das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG nicht losgelöst vom Abspruchsgegenstand des der Berufung zugrundeliegenden Bescheides beurteilt werden kann. Im vorliegenden Fall wurde mit der in Rede stehenden Berufung der Beschwerdeführer ein bescheidmäßiger Abspruch bekämpft, mit dem gemäß § 81 GewO 1973 die von der mitbeteiligten Partei beantragte Änderung ihrer Betriebsanlage genehmigt wurde.

Schlagworte

Begriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992040056.A01

Im RIS seit

17.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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