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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/08/27 89/15/0059 2Stammrechtssatz
Dem Geschäftsführer fallen die im § 54 Abs 1 Wr LAO (§ 80 Abs 1 BAO) erwähnten Pflichten auch dann zu, wenn noch andere Geschäftsführer bestellt sind, es sei denn, daß Aufgabenteilungen bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170173.X03Im RIS seit
20.11.2000