RS Vwgh 1992/12/18 92/17/0222

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Veröffentlicht am 18.12.1992
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BAO §281 Abs1;
LAO Slbg 1963 §206 Abs1;
VwGG §27;

Rechtssatz

Die Behörde kann nicht nur durch meritorische, sondern auch durch bestimmte verfahrensrechtliche Entscheidungen (neben prozeßbeendenden Beschlüssen sind etwa auch Aussetzungsbescheide zu erwähnen) ihrer Entscheidungspflicht im Sinne des § 27 VwGG nachkommen.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992170222.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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