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L37167 Kanalabgabe TirolNorm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Bedenken, daß die für das Ausmaß der Anschlußgebühr bzw Ergänzungsgebühr in der Ellmauer KanalgebührenO 1987 getroffene Regelung sachlich nicht gerechtfertigt wäre und aus diesem Grunde dem Gleichheitsgebot widerspräche, sind vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes beim VwGH nicht entstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170132.X02Im RIS seit
18.12.1992