RS Vwgh 1992/12/18 89/17/0083

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Veröffentlicht am 18.12.1992
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/13 92/17/0057 4

Stammrechtssatz

Hat es der Abgabepflichtige bei seiner Bestellung zum Geschäftsführer unterlassen sich über die rechtliche Stellung eines Geschäftsführers einer GmbH zu informieren, so liegt in der Unterlassung von Erkundigungen ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170083.X05

Im RIS seit

18.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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