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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
B-VG Art18 Abs2;Rechtssatz
Beim Verwaltungsgerichtshof sind aus Anlaß des vorliegenden Beschwerdefalles Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der hier anzuwendenden Verordnungsbestimmung des § 2 Abs 1 der KanalgebührenO der Gemeinde Perg 1980 idF vom 8.7.1976 nicht entstanden. Die Heranziehung der verbauten Fläche eines an eine gemeindeeigene Kanalanlage angeschlossenen Objektes (allenfalls vervielfacht mit der Anzahl der
angeschlossenen Geschosse) stellt einen tauglichen Maßstab für den Entsorgungsnutzen dar, den ein Gebäude aus der öffentlichen Kanalanlage zieht, und bildet damit eine sachgerechte Möglichkeit für die Berechnung einer Kanalbenützungsgebühr (Hinweis E 31.1.1979, 1337/77; E 23.10.1987, 87/17/0261).
Schlagworte
Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170193.X05Im RIS seit
11.07.2001