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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs5;Rechtssatz
Der Gemeinderat der mitbeteiligten Stadtgemeinde hat durch Abweisung der Berufung den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheides zum Inhalt seines Bescheides gemacht. Mangels Trennbarkeit der zulässigen von den unzulässigen Abgabenfestsetzungen in diesem Bescheid hätte daher die belangte Behörde letzteren zur Gänze aufheben müssen. Da sie es jedoch unterlassen hat, diese Fehlerhaftigkeit bei ihrer Vorstellungsentscheidung aufzugreifen, belastete sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes (Hinweis E 27.2.1992, 89/17/0224).
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im VorstellungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170193.X03Im RIS seit
11.07.2001